Angelverein Saalfeld/Saale e.V.
Gewässerordnung 2016
Der Pacht- und Hegegemeinschaft Saalfeld
Vertreten durch den Angelverein Saalfeld/Saale e.V.

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1. Es gelten das Thüringer Fischerei Gesetz und die Thüringer Fischereiverordnung in der jeweils gültigen Fassung mit Ergänzungen dieser Gewässerordnung.
Tagesangelzeit: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Der Erlaubnisschein ist der Gemeinschaft nach Beendigung der Berechtigung zurück zugeben! Zusätzlich befinden sich Briefkästen an den im QR Code hinter legten Positionen.
Nachtangeln ist verboten!
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2. Gültiger Fischerei- und Erlaubnisschein
sind Voraussetzungen für die Angelfischerei im Pachtgewässer Saale.
Vierteljahres-/Touristen-/Urlaubs-Fischereischein berechtigen nicht zum Erwerb des Erlaubnisscheines für das Pachtgewässer!
Allgemeines Salmoniden Gewässer:
Vom Rödelsgraben (Regallager Rotstern) flußabwärts bis zum Ende Anglerheimgelände am Weidig und von Straßenbrücke oberhalb des Göritzer Wehr bis Brücke Remschütz.
Flugangelstrecke:
Brücke Remschütz bis Fischstein ca. 2,3 km. 300 m vor der Brücke Preilipper Strasse.
Mischangelstrecke – IST nur gültig für Mitglieder der Pachtgemeinschaft Saalfeld, für Gäste gelten die Regeln des Salmonidengewässers
Von unterer Grenze Anglerheim am Weidig bis Mitte Straßen- / Eisenbahnbrücke oberhalb Göritzer Wehr.
Alle Strecken sind ausgeschildert!
Die Lache im Stadtgebiet sowie ein- und ausfließende Bäche und Gräben sind Schongebiet.
Angeln von Brücken und Bauten von Wehranlagen ist verboten, ebenso an Fischtreppen – davon sind 30 m Abstand zu halten. Die Verbotsstrecken dürfen nicht befischt werden. (siehe Skizze auf dem Erlaubnisschein)
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3. Schonzeiten und Mindestmaße auf Grundlage ThürFischVO
Vom 01.10.- 30.04. gilt ein generelles Angelverbot im Pachtgewässer der Saale.
- Äsche 01.10.-31.05. 35 cm Aal 50 cm
- Forellen 30 cm Quappe 30 cm
- Barbe 40 cm Bachsaibling 30 cm
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4. Fangbegrenzung/Fischstatistik
Pro Tag gesamt 3 Fische, davon nur 1 Äsche pro Tag.
Jeder maßige Fisch ist sofort nach dem Fang in die Fangstatistik mit Datum, Länge und Uhrzeit einzutragen!
Pro Zeile nur 1 Fisch, Jahreskartenlimit 55 Fische
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5. Mitzuführende Unterlagen
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gültiger Fischereischein, lebenslang, 10, 5, 1-Jahresfischereischein
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bei Kindern und Jugendlichen der Jugendfischereischein
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gültiger Mitgliedsausweis
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Erlaubnisschein; Tageskarte, Jahreskarte
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Pro Angler und Angeltag darf nur eine Angelberechtigung erworben werden.
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6. Erlaubte Angelmethoden
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Salmoniden Gewässer
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- 1 Flugangel auch Strecker und Springer erlaubt
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- 1 Spinnangeln mit einem künstlichen Köder (Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch sowie Streamer und Fliege mit Wurfgewicht)
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Misch Gewässer nur für Vereinsmitglieder gültig, ansonsten Salmonidengewässer
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- 1 Rute mit Stationärrolle
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- 1 einschenklicher Haken der Größe 1 und 2 – keine Goldhaken!
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- Köder: Wurm, Made, Forellenteig
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Jeder fangfähige Fisch ist zu entnehmen!
Alle weiteren Angelmethoden sind nicht erlaubt!
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7. Verbote
- Hältern von Fischen und anfüttern
- Vermüllung des Gewässers und Angelplatzes, Lärmen, Feuer jeglicher Art,
Grillen, Ausästen
- Entsorgen von Fischinnereien
- Parken von Kraftfahrzeugen auf dem internationalen Radwanderweg
- Senken
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8. Gerätschaften
Geräte wie Unterfangkescher, für Mischgewässer Stabkescher, Maßband, Lösezange/Hakenlöser, Fischbetäuber, Messer zum vorschriftsmäßigen Töten des Fisches, sind mitzuführen.
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9. Kontrollen
Fischereiaufsehern sind die Dokumente (Punkt 5), Angelgeräte und der Fang vorzuzeigen. Alle Angler sind berechtigt Sportfreunde zu kontrollieren.
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10. Gewässerordnung
Die Gewässerordnung ist einzuhalten, Verstöße sind zu melden.
Jeder Angler ist befugt, andere Angler auf Verstöße hinzuweisen.
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11. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Fischereiaufseher kontrollieren die Einhaltung der Gesetzlichkeiten am Fischwasser . Bei Verstößen wird lt. Verfehlungskatalog der PHG verfahren. Die Vereinsvorsitzenden werden zeitnah informiert.
Bei Gewässerverunreinigungen, Fischsterben und sonstigen Havarien sind unverzüglich zu informieren:
Rettungsleitstelle über NOTRUF 112
Untere Fischereibehörde 03671 823 242
Vorstände der Pacht und Hegegemeinschaft Saalfeld
Der Angelverein Saalfeld (Saale) e.V. dankt für Deine aktive Mitwirkung.
Petri Heil!